Waldbesitzer mit Grundeigentum im Bereich des Skigebiets in Winterberg sind aufgefordert, Stellung zur Ausweisung eines neuen Familienwanderweges „Wasserspuren“ zu beziehen. Die Gesamtlänge des Weges beträgt 4,2 km. Waldbesitzer können sich bezüglich einer Stellungnahme bei der Geschäftsstelle gerne telefonisch/per Mail melden. Hier ist das Anschreiben des SGV
mit dieser E-Mail informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Ihre Teilnahme am PEFC-Fördermodul. Falls Sie als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss teilnehmen, leiten Sie bitte die entsprechenden Informationen an Ihre Mitglieder weiter.
Bitte denken Sie an die jährliche Erneuerung Ihrer PEFC-Fördermodul-Urkunde („Verwendungsnachweis“)
Einmal im Jahr erhalten Ihre Mitglieder von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR; Fördermittelgeber) Ihren aktuellen Zuwendungsbescheid.
Wenn Sie als Zusammenschluss die „Teilservice“-Variante gewählt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Denn Ihre Mitglieder können sich wieder selbstständig im PEFC-Fördermodul-Nutzerportal https://foemo-db.pefc.de/ einloggen (mit ihrer E-Mail-Adresse und ihrem selbstgewählten Passwort) und die PEFC-Fördermodul-Urkunde (Verwendungsnachweis) für das Förderjahr 2024 generieren. Auf dem Dashboard unter „vorhandene Registrierungen“ klicken diese auf ihren Namen mit ihre Kundennummer. Dann öffnet sich ihr Datenblatt. Über den grünen Button „Selbstverpflichtungserklärung erneuern“ rechts oben gelangen sie zum Antragsblatt. Dieses füllen sie entsprechend neu aus und erhalten anschließend die aktuelle PEFC-Fördermodul-Urkunde als Verwendungsnachweis zur Vorlage bei der FNR. Ihre Mitglieder haben dann Zeit, diesen bis zum 30.04.2025 an die FNR weiterzuleiten. Dieser Vorgang wiederholt sich entsprechend jedes Jahr.
Falls Sie die „Full-Service“-Variante gewählt haben, klicken Sie für die Erneuerung der Fördermodulnachweise Ihrer Mitglieder rechts oben auf den grünen Button „Urkunden für Mitglieder“ und in der Auswahl dann auf „Erneuern“. Sie können dann das entsprechende Mitglied auswählen und den Nachweis generieren. Zuvor sollten Sie in dem Übersichts-Datenblatt des Mitglieds das Datum des Zuwendungsbescheides auf das 2024er Datum ändern.
Weitere Details und eine ausführliche Erläuterung finden Sie in unserem Artikel unter www.pefc.de/foemo-urkunden.
PEFC-Videosprechstunde zum Themenschwerpunkt „Verjüngung“ am 04.02.2025
PEFC Deutschland bietet am 04.02.2025 eine neue Videosprechstunde speziell für Teilnehmende am PEFC-Fördermodul an: Dabei werden im Themenschwerpunkt „Verjüngung“ jene Fragen behandelt, die für die Einhaltung der Kriterien 1 (Vorausverjüngung), 2 (Naturverjüngung), 3 (künstliche Verjüngung), 4 (Sukzession) und 5 (Baumartendiversität) relevant sind.
Insbesondere wird dabei der Begriff der „standortheimischen Baumarten“ im Fokus stehen. Da die Quellen, aus denen Sie Informationen zu den standortheimischen Baumarten entnehmen können, sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, werden bei der PEFC-Videosprechstunde am 04.02.2025 die PEFC-Regionalmanagerinnen und -manager als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.
Weitere Details sowie die Möglichkeit zur Anmeldung zur PEFC-Videosprechstunde haben wir unter www.pefc.de/vs-anmeldung2025 aufbereitet.
Schauen Sie regelmäßig in unsere FAQs zu den Fördermodulkriterien – diese werden kontinuierlich aktualisiert
Auf unserer Spezialseite https://www.pefc.de/waldbesitzende/pefc-fordermodul/faq-zum-pefc-fordermodul/ beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den 12 Waldbewirtschaftungsanforderungen des PEFC-Fördermoduls. Die Fragen werden kontinuierlich erweitert und angepasst. Alternativ können Sie sich auch zum alle zwei Monate erscheinenden PEFC-Newsletter anmelden – in diesem publizieren wir Erweiterungen und Änderungen an den FAQs.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Kühne Projektmanagerin PEFC-Fördermodul foemo@pefc.de Tel +49 711 34067 131
Sehr geehrte Damen und Herren, auf nachstehenden Seiten erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Neuerungen bei PEFC. Nutzen Sie auch die blau markierten Links zu den Praxishilfen die Ihnen PEFC bietet. Sollten Sie Fragen zur PEFC sprechen Sie Ihre Förster oder die Fachgebietsleitung Info für die Mitglieder Umsetzhilfe
Im Rahmen des Projektes„Biodiversität und Kohlenstoffspeicherung in Wäldern unterschiedlicher Nutzungsintensität“ (BiCO2) wurden diese beiden Funktionen des Waldes in Zusammenhang mit der forstlichen Bewirtschaftung untersucht. Dieses Handbuch soll die Wirkung von waldbaulichen Handlungsoptionen auf die ober- und unterirdische Biodiversität und Kohlenstoffspeicherung im Wald aufzeigen.
Der Wald, sein Erhalt und seine nachhaltige, multifunktionale Nut- zung stellen ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel dar. Es gilt, geeignete Anpassungsmaßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels auf die heimische Waldbewirtschaftung einzuleiten und Sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Hierzu unterbreitet Ihnen das Land Nordrhein-Westfalen je nach waldbaulicher Aus- gangslage unterschiedliche Förderangebote. Vielerorts führte der durch Extremwetterereignisse wie Sturm und Dürre ausgelöste Borkenkäferbefall zu massiven, großflächigen Schäden an Nadelwäldern. Um diese Schäden zu beheben, macht das Land besondere Förderangebote in Form der neu angebotenen Wiederbewaldungsprämie sowie der bekannten Initialbegründung und der Wiederbewaldung mit Waldentwicklungstypen im Standard- verband über die Förderrichtlinie Extremwetterfolgen. Allen ge- meinsam ist die mehr oder minder ausgeprägte Bindung an das Waldbaukonzept NRW. Zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.
das Forstministerium NRW teilt mit, dass die geplanten Änderungen der Förderrichtlinien Extremwetterfolgen voraussichtlich am 4.12.2023 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht werden.
Die Änderungen werden dann am 5.12.2023 in Kraft treten. Anträge auf Gewährung der neu eingeführten Wiederbewaldungsprämie können dann unmittelbar bewilligt werden. Schon jetzt können Förderanträge beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW eingereicht werden. Weitere Informationen und die Förderunterlagen finden Sie hier.
AGDW-Masterclasses 30.11. EU-Sprechstunde zum Naturwiederherstellungsgesetz
Im Rahmen der AGDW-Masterclasses (Online) wird am 30.11., im Zeitraum 17.00 bis 18.00 Uhr das Naturwiederherstellungsgesetz erörtert. Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.
13.11. Versicherung: Es wird immer gefährlicher im Wald?
Am 13. Dezember wird die Versicherungsstelle Deutscher Wald über die oft unterschätzte Haftpflichtversicherung aufklären und warum Sie am Ende doch unverzichtbar ist. Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Eichenprachtkäfer: Situation in NRW Die Waldschutzinfomeldung zum Thema „Eichenprachtkäfer verursachen starke Schäden in Hessen und Sachsen-Anhalt – Situation in NRW 2023 bisher unauffällig“ (Nr.14-2023 vom 16.11.2023) finden Sie als beigefügt. Anlage_54_Infomeldung-14-2023_Eichenprachtkäfer_2023_11_16.pdf
Ihr Waldbauernverband NRW e.V.
Aufgrund von Anfragen bezüglich der Bearbeitung von Kalamitätsan- und Abschlussmeldungen möchten wir mit diesem Schreiben auf die korrekte Bearbeitung hinweisen und Hilfestellung geben. In erster Linie ist der betroffene Waldbesitzer in der Pflicht eine Meldung über Kalamitäten zu erstellen und abzugeben. Dieses gestaltet sich für einige Waldbesitzer schwierig und so sehen wir uns in der Pflicht, Antragsformulare und eine Ausfüllanweisung zu übersenden. Diese Formulare sind auch auf unserer Internetseite gelistet. 1) Anschreiben und Ausfüllanleitung 2) Vordruck Mitteilung 3) Vordruck Nachweis
NatWald100 veröffentlicht Ergebnisse zur zeitlichen Entwicklung der Kohlenstoffvorräte in unbewirtschafteten Wäldern
Wird die Bewirtschaftung von Wäldern eingestellt, hat das Auswirkungen auf den ober- und unterirdischen Kohlenstoffspeicher. Wie die zeitliche Entwicklung dieser Veränderungen in der Kohlenstoffbilanz aussieht, war unter anderem Forschungsgegenstand des Waldklimafondsprojektes natWald100. Das Projektteam des durch die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geförderten Verbundvorhabens veröffentlichte jetzt die ersten Ergebnisse. Eine Auswertung…
32 Sägewerker klagen gegen das Land NRW wegen Kartellvergehen, dieses will nicht auf den Kosten sitzen bleiben und verkündet 799 Waldbesitzern den Streit
Veranstaltungen
25.02.2025 um 19:00 Uhr in Lübke's Grillwerk, Allendorfer Str. 85 in Sundern-Allendorf,
Vertretungsberechtigter Vorstand: Gregor Klute-Lenze Am Krausen Baum 9, 59846 Sundern-Allendorf Geschäftsführer: Dietrich Wilhelm Dönneweg Lerchenweg 3, 59872 Meschede