Neuigkeiten
der Forstbetriebsgemeinschaft Allendorf / Hagen
aus der FBG Allendorf-Hagen
20.11.24 Broschuere-Baum-und-Straucharten-NRW-Herkunfts-
empfehlungen-2024
22.10.24 Broschüre Handlungs- und Föderungsoptionen_BiCO2
21.08.24 Einladung zur Exkursion am 28.09.2024
Bitte um Rückmeldung zur Teilnahme bis zum 18-09-24
10.07.24 FörderRichtLine Extremwetterfolgen: Fragen - Antworten
FAQ_Extremwetterrichtlinie_09-07-24.pdf
12.03.24 Kritische Prognose für die Buche in NRW
Details von Studien im InfoBlatt
12.03.24 Aktuelles aus NRW zur forstlichen Förderung
08.01.24 Förderangebote zur Wiederbewaldung in Nordrhein-Westfalen
30.11.23 Wiederbewaldungsprämie
das Forstministerium NRW teilt mit, dass die geplanten Änderungen der
Förderrichtlinien Extremwetterfolgen voraussichtlich am 4.12.2023 im
Ministerialblatt NRW veröffentlicht werden.
Die Änderungen werden dann am 5.12.2023 in Kraft treten. Anträge auf
Gewährung der neu eingeführten Wiederbewaldungsprämie können dann
unmittelbar bewilligt werden. Schon jetzt können Förderanträge beim
Landesbetrieb Wald und Holz NRW eingereicht werden. Weitere
Informationen und die Förderunterlagen finden Sie hier.
AGDW-Masterclasses
30.11. EU-Sprechstunde zum Naturwiederherstellungsgesetz
Im Rahmen der AGDW-Masterclasses (Online) wird am 30.11.,
im Zeitraum 17.00 bis 18.00 Uhr das Naturwiederherstellungsgesetz erörtert.
Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier.
13.11. Versicherung: Es wird immer gefährlicher im Wald?
Am 13. Dezember wird die Versicherungsstelle Deutscher Wald über die oft
unterschätzte Haftpflichtversicherung aufklären und warum Sie am Ende
doch unverzichtbar ist. Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen
gelangen Sie hier.
Eichenprachtkäfer: Situation in NRW
Die Waldschutzinfomeldung zum Thema „Eichenprachtkäfer verursachen
starke Schäden in Hessen und Sachsen-Anhalt – Situation in NRW 2023
bisher unauffällig“ (Nr.14-2023 vom 16.11.2023) finden Sie als beigefügt.
Anlage_54_Infomeldung-14-2023_Eichenprachtkäfer_2023_11_16.pdf
Ihr
Waldbauernverband NRW e.V.
27.06.23 Studie über Klimamessstationen-erste Daten und
Aufnahme von Multispektral- und Thermaldaten mit der Drohne
Von 2018 bis 2022 fielen durch Trockenheit, Hitze und vor allem durch eine
nie dagewesene Borkenkäferkalamität in ganz NRW große,
zusammenhängende Fichtenkomplexe zum Opfer. Insgesamt sind aktuell
145.000 ha des Wald stark geschädigt.
Davon müssen ca. 80 % aktiv wieder aufgeforstet werden. Hierbei handelt
es sich in erster Linie um Kahlflächen. Solche Freiflächen waren auch bisher
wegen Witterung (Trockenheit, Hitze, Fröste, Stauwasser) hinsichtlich der
Waldneu- begründungen schon problematisch. Angesichts der
Klimaänderungen werden, bei denen man immer wieder mit Ausfällen der
Jungkulturen rechnen muss, häufiger. Hier stellt sich die Frage, ob man
bereits zum Zeitpunkt der Holzernte die Weichen für eine stabilere
Bestandesneubegründung stellen kann. Als Bestandteil des
Waldvitalitäts-Monitorings* wurden Ende 2022 auf drei Kalamitätsflächen in
NRW Klimamessstationen** aufgebaut, die nun verschiedene Parameter zu
Luft- und Bodenklima aufzeichnen.
Info-5-2023_Klimamessstationen_2023_06_21
06.06.23 Anmeldung von Kalamitätsvoran- und Abschlußmeldungen
Aufgrund von Anfragen bezüglich der Bearbeitung von Kalamitätsan- und
Abschlussmeldungen möchten wir mit diesem Schreiben auf die korrekte
Bearbeitung hinweisen und Hilfestellung geben.
In erster Linie ist der betroffene Waldbesitzer in der Pflicht eine Meldung über
Kalamitäten zu erstellen und abzugeben. Dieses gestaltet sich für einige
Waldbesitzer schwierig und so sehen wir uns in der Pflicht, Antragsformulare
und eine Ausfüllanweisung zu übersenden. Diese Formulare sind auch auf
unserer Internetseite gelistet.
1) Anschreiben und Ausfüllanleitung
2) Vordruck ESt 34b Kalamitätsmitteilung
3) Vordruck ESt 34b Kalamitätsnachweis
31.05.23 Kohlenstoffspeicherleistung von Naturwäldern
NatWald100 veröffentlicht Ergebnisse zur zeitlichen Entwicklung der
Kohlenstoffvorräte in unbewirtschafteten Wäldern
Wird die Bewirtschaftung von Wäldern eingestellt, hat das Auswirkungen auf
den ober- und unterirdischen Kohlenstoffspeicher. Wie die zeitliche
Entwicklung dieser Veränderungen in der Kohlenstoffbilanz aussieht, war
unter anderem Forschungsgegenstand des Waldklimafondsprojektes
natWald100. Das Projektteam des durch die Bundesministerien für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geförderten Verbundvorhabens
veröffentlichte jetzt die ersten Ergebnisse. Eine Auswertung…
07.03.23 Land NRW verkündet Waldbesitzern den Streit bezüglich
Sägewerksklage
16.12.22 Extremwetterförderung mit neuen FAQ
die aktualisierten FAQ zur Förderrichtlinie Extremwetterfolgen sind ab
9.12.2022 als verbindliche Anwendungsregeln für die Richtlinie zu beachten.
Sie sind als Anlage beigefügt und auf der Internetseite von Wald und Holz
NRW/Förderung abrufbar. Die mit "NEU" gekennzeichneten Punkte
enthalten neue Regelungen.
Die Neuerungen beziehen sich u.a. auf die folgenden Themen:
- vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Flächenvorbereitung und Gatterung) - Seite 1
- Rückforderungen (Nachbesserung und höhere Gewalt) - Seite 3
- Verwendung von Wildlingen (im eigenen Betrieb) - Seite 10
- Schutz der Jungpflanzen gegen Wild (Gatterung nur mit WET) - Seite 12
(LB WH NRW)
Erinnerung:
2. Online-Veranstaltung der AGDW zum
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Termin: Montag, den 19. Dezember, 14.00 bis 16.00 Uhr
Form: Online-Sprechstunde: AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter
beantwortet Ihre Fragen.
Einwahl: Bitte wählen Sie sich mit diesem Teams-Link in die Veranstaltung
ein: Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen
Alternativ: Teilnahme über Eingabe von:
Besprechungs-ID: 375 095 303 681 und
Passcode: ifbNku
auf: Join a meeting/Microsoft
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich!
14.12.22 Merkblatt De-Minimis-Beihilfen mit wichtigen Info‘s
05.12.22 Protokoll der Mitgliederversammlung September 2022
25.11.22 Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement
Informationen zu dem gerade aufgelegten"Förderprogramm zur Kenntnis und
mit der Empfehlung, jeweils zu prüfen, ob eine solche Fördermaßnahme für
Sie bzw. Ihren Forstbetrieb in Betracht kommt.
Soweit Sie zusätzlich auch den Text der Förderrichtlinie lesen möchten:
Den Wortlaut der "Bekanntmachung der Richtlinie für Zuwendungen zu einem
klimaangepassten Waldmanagement vom 28.10.2022" finden Sie auf der
Website des Bundesanzeigers unter https://www.bundesanzeiger.de.
Gehen Sie bitte am besten über die Suchfunktion mit dem Stichwort
"klimaangepasstes Waldmanagement" mit dem Datum 11.11.2022.
Auf eine Online-Veranstaltung der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe
am 29.11.2022 (siehe Seite 3 meiner Info FBG) darf ich besonders hinweisen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit für eine hoffentlich zielführende Information
aus erster Hand.
hier die weitere Infos in den folgenden Links
Foerderprogramm_Oeffentl_Anhoerung_Waldleistungen
Info Klimaangepasstes Waldmanagement
13.10.22 FBG Info: Häherkasten zur Unterstützung der
Naturverjüngung / Pflanzung
05.09.22 WHB Marktinformation_2022-09
23.08.22 Fragen Animation von Wald Holz NRW
14.06.22 Wald & Holz: Info-08_Ruesselkaefer_2022_06_08
31.05.22 Wald & Holz: Info_06_Borkenkaeferflug_2022_05_30
23.05.22 Exkursionsangebote des Forstamtes Oberes Sauerland
28.03.22 Waldzustand und Waldschutz - Infomeldung
Sehr geehrter Herr Dönneweg ,
das Thünen-Institut hat die Ergebnisse der Waldzustandsmeldung der letztjährigen Erhebung veröffentlicht. Die seit den 1980er Jahren in stets derselben Aufnahmeart erhobenen Daten geben ein einzigartiges Bild vom bundesweiten Zustand des Waldes wider. Trauriges „Highlight“ der aktuellen Erhebung ist die immer stärkere mittlere Kronenverlichtung bei unseren heimischen Laubbäumen. Aber auch die Fichte zeigte 2021 ihren bisher höchsten Wert der Kronenverlichtung seit Beginn der Erhebungen.
Da die Bodenwasserspeicher vielerorts noch nicht wieder gefüllt sind, prognostizieren die Experten auch für dieses Jahr weiterhin eine Borkenkäfergefahr.
Die Grafiken und Ergebnistabellen sind hier abrufbar.
Die aktuelle Borkenkäfergefahr für NRW greift die neue Waldschutz-Infomeldung Nr. 3/2022 des Landesbetriebes Wald und Holz NRW auf. Hiermit ist der Aufruf an alle Waldbesitzenden verbunden, an einer konsequenten Aufarbeitung und dem zügigen Abtransport von Käferholz festzuhalten. Erstmals seit 4 Jahren sehen die Experten die Chance, in NRW „vor den Käfer“ zu kommen und weitere, großflächige neue Schadgebiete zu vermeiden. Hierfür ist es unbedingt notwendig, dass alle Möglichkeiten der Aufarbeitung, des Transports und auch der Einsatz von Pflanzenschutzmittel als ultima ratio eingesetzt werden.
Angesichts der bereits bestehende Schadfläche von 115.000 Hektar und einem Verlust von rund 50 % unserer Fichtenvorräte, sind wirklich alle Waldbesitzenden gefordert, um jeden Fichtenbestand zu kämpfen, um unsere Rohstoffversorgung auch für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zu sichern und Einkommen aus unseren Wäldern zu erzielen.
Bitte lesen Sie die Waldschutzmeldung, die aus drei Anlagen besteht, aufmerksam durch:
Anlage 15a Borkenkäfergefahr keineswegs gebannt (Anlage)
Anlage 15b Insektizide (Anlage)
Anlage 15c Ablaufschema (Anlage)
Geben Sie diese auch an Ihre Waldnachbarn weiter und sprechen Sie die empfohlenen Prioritäten des Vorgehens mit diesen ab. Gerade im Kleinprivatwald kann nur ein Miteinander in der Borkenkäferbekämpfung weitere Schadflächen verhindern! Die Zeit rennt! In etwa 4 Wochen werden die ersten Bruten dieses Jahres angelegt, wenn wir nicht JETZT beherzt mit allen Mitteln gegensteuern.
Ihr
Waldbauernverband NRW e.V.
16.03.22 Mountainbike-Rennen am 23.04.2022 in Sundern-Hagen
Dieses stellt für unsere Region einen Großevent dar und ist mit einem
großen Organisationsaufkommen für die Veranstalter verbunden.
Für die Stadt Sundern und insbesondere für Sundern-Hagen ist der
Event von hoher touristischer Bedeutung und sollte von uns allen
unterstützt werden.
Das Gelingen solch einer Veranstaltung ist von vielen Faktoren
abhängig. Hierzu zählt auch, dass möglichst vom 22. April 2022 bis
zum 23.April 2022 die Flur Kaukenberg, Denstenberg und
Justenberg von Forstarbeiten verschont bleibt, um dieses Rennen
nicht unnötig zu behindern.
Wir und der Veranstalter dieses Mountainbike-Rennens bitten um
Unterstützung.
Schöne Grüße
Dönneweg
16.03.22 Vorstellung im Politischen Waldbauerntages das
Aktionsbündnis Ländlicher Raum
07.03.22 WBH Info_2022-03 zum Holzpreis
03.03.22 Änderungen bei der Extremwetterförderung
05.01.22 Rundholzexport nach China-Beanstandungen_ 2022_01_05
13.12.21 Weihnachtsgruß 2021
13.12.21 Ergebnisprotokoll über die Mitgliederversammlung 2021
30.11.21 Vertrag zur Waldbrandversicherung
30.11.21 Übersicht über die Leistungsstufen im Rahmen der Abrechnung der
Direkten Förderung
23.09.21 Hinweis unsere Försterin Leandra Sommer für die Mitglieder,
die einen Förderantrag auf Holzernte über die Fö-RL
Extremwetterfolgen gestellt haben:
„Als Abrechnungsmaße genügen:
- Harvesterlisten
- Gutschriften der Sägewerke
- Holzlisten der motormanuellen Unternehmer
- Eigene Holzlisten bei eigener Aufarbeitung
Wichtig ist immer, dass Waldbesitzername, Abteilung, Datum (im Durchführungszeitraum), Lagerort und Menge (Fm) erkennbar sind, damit die Richtigkeit bescheinigen werden kann. Dazu ist es nötig, dass der FBG Geschäftsführer die Listen vor Holzabfuhr bestmöglich von ihnen erhalten könnte. Am besten per Mail, dann können die Abrechnungsmaße direkt unter ihrem Förderantrag abspeichern werden und alle Unterlagen sind zur Erstellung des Schlussverwendungsnachweises am 15.11. parat.
Lieben Dank für ihre Mithilfe!“
23.09.21 Wiederaufforstungsexkursion Ex.führer September 2021
20.09.21 Einladung Mitgliederversammlung 2021
07.09.21 Waldbauernholz Info_2021-09 zu Holzpreisen
26.08.21 WP Zeitungsartikel Leandra Sommer
21.08.21 FBG Info 6_2021 Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen
16.08.21 FBG Info 05-2021 Vorstellung unserer neuen Forstbetriebsbeamtin
Leandra Sommer
02.08.21 FBG Info 4-2021 Schutz der biologischen Vielfalt
28.07.21 FBG Info 03-2021 Maßnahmen bei Eigentümerwechsel
07.07.21 Neuartige Furnier-Holz- wuchshüllen
30.04.21 Abarbeitung von Anträgen zur Gewährung einer Zuwendung
( 5 bzw. 8 €-Regelung).
14.04.21 Info-5-2021_Überwinterung der Borkenkkäfer_2021_04_05
19.03.21 FBG-Info 02-2021 Überprüfung PEFC-Zertifizierung
03.03.21 FBG-Info 01-2021 Wiederaufforstung und Borkenkäferbekämpfung
23.12.20 Rückblick 2020---Ausblick 2021---Weihnachtsgruß
02.12.20 FBG Info 06-2020 FBG-Unterstützung bei der Beantragung der
Bundeswaldprämie.pdf
20.11.20 Waldeigentümer sollen mit 100€/ha unterstützt werden !!!
12.10.20 201008 Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland
12.10.20 FBG Info 04:2020 Managementoptimierung Borkenkäferkalamität
10.10.20 FBG Info 03:2020 Direkte Förderung, Beförsterung und
Aufgabenumfang des FBG Geschäftsführers
30.09.20 Infoveranstaltung Thema Borkenkäfer am 17.10.2020
01.09.20 Ausfüllanleitung zur Kalamitätsanmeldung
10.08.20 FBG Unterstützung zur Kalamitätsanmeldung
15.07.20 200713_Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland_RZ__1
13.07.20 FBG_Info_2_2020 Vermarktung von Borkenkäferholz
24.06.20 FBG Info 1_2020 _Borkenkäferbefall
Anlage zur Kalamitätsanmeldungen
24.06.20 WHB_Waldbesitzerinfo Nr.2 ... Kostensenkung für Holzverkauf
02.06.20 Nachbestückung der Käferfallen, FBG hat Ampullen geordert
04.05.20 Borkenkäfer unter Beobachtung (Katrin Clemens)
21.04.20 Absage der Exkursion am 26.06.2020
14.04.20 FBG Borkenkäfer Taskforce zeigt Erfolge
09.04.20 200407_Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland_RZ_01
25.03.20 Aktuelle Borkenkäfersituation und Konsequenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Dr. Niesar und das Team Wald- und Klimaschutz haben ihre Untersuchungen zur Borkenkäferüberwinterung und -Sterblichkeit abgeschlossen. Die Ergebnisse im Anhang möchte ich kurz für Sie zusammenfassen.
1) In den Mittelgebirgsrevieren sind die Populationen niedriger als im Flachland, aber dennoch auf einem viel zu hohen Niveau!
2) In Revieren mit intensiven Bekämpfungsmaßnahmen sind die Populationszahlen am geringsten.
3) Die Sterblichkeitsrate bei den überwinternden Käfern liegt bei nur etwa 20%. Das ist bei weitem zu wenig, als dass sich die Situation jetzt von allein entspannen würde.
4) Der Großteil der Käfer (ca. 95%) hat unter der Rinde überwintert. Das bietet uns weiterhin die Möglichkeit einen Großteil der noch vorhandenen Population noch vor dem Ausflug zu eliminieren. Dazu ist es aber auch wichtig, grade jetzt nicht nachzulassen und konsequent alles Käferholz einzuschlagen. Was nicht abgefahren oder entrindet werden kann, muss vor dem ersten Schwärmflug gespritzt werden.
5) Auch saubere Käfernester - besonders solche aus Herbst 2019 - bieten aufgrund der ca. 5 % bodenüberwinternden Käfer immer noch das Potential für einen Neubefall in diesem Frühjahr. Hinzu kommen Käfer, die in der bei der Ernte auf den Flächen verblieben Rinde sitzen. Das ist insbesondere bei Harvestereinsätzen der Fall. Durch den Einsatz von Fangsysteme lässt sich dieses Käferpotential deutlich minimieren. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Revierförster.
6) Die zuvor beschriebenen Punkte in Verbindung mit einer deutlich erhöhten Bodendurchfeuchtung und einer Revitalisierung der noch gesunden Fichten bietet uns in 2020 eine gute Ausgangslage, um das weitere exponentielle Anwachsen der Käferpopulation und somit auch der Schadholzmengen zu durchbrechen! Hier spielt natürlich auch die Wetterentwicklung im Laufe des Jahres eine entscheidende Rolle, aber ebenso unsere Anstrengungen zur Eindämmung der Borkenkäferkalamität. Tun Sie also in den Zusammenschlüssen in Abstimmung mit Ihrem/r Revierförster/in alles Nötige, um diese Chance nicht verstreichen zu lassen.
Freundliche Grüße aus Ihrem Forstamt
Im Auftrag
Olaf Ikenmeyer
Wald und Holz NRW
Forstamt Oberes Sauerland
Fachgebietsleiter Privat- und Körperschaftswald
Poststraße 7
57392 Schmallenberg
Telefon: 02972 / 9702 - 12
Telefax: 02972 / 9702 - 22
E-Mail: olaf.ikenmeyer@wald-und-holz.nrw.de
Info_3_BoKä_ÜV_Anlage_2020_03_25.pdf
Info_3_BoKä_ÜWV_2020_03_25.pdf
19.02.20 Pressebeiträge zur FBG Borkenkäferfallen Veranstaltung
Beitrag Sauerlandkurier 19.02.2020
18.02.20 Waldbauernholz Informationen 2020_1
18.12.19 Waldblatt NRW 18.12.19
15.11.19 LKW Transport Verbot von Container mit Holz!!!!
13.11.19 Projektvorstellung Waldkompass
10.09.19 Info September 2019 vom Waldbauernholz Sauerland-Hellweg eG
27.08.19 Hermann-Josef Schulte-Stracke ist in der Vorstandssitzung von seinem
Amt als 1. Vorsitzender der FBG Hagen-Allendorf mit sofortiger Wirkung
zurückgetreten. Zuständig für Angelegenheiten der FBG ist nunmehr der
stellvertr. Vorsitzende Hubertus Cramer.
19.07.19 Praxisleitfaden_Walderneuerung_nach_Schadereignissen
27.02.18 WP: Waldbesitzer sind beim Verkauf bald auf sich gestellt
05.02.18 Sturm 2018 -- Extrablatt von Wald & Holz
14.01.18 Ende 2018 endet der Holzverkauf und die Unterstützung durch das
Forstamt. Neue Konzepte seitens der FBG‘s werden dringent notwendig.
23.11.17 Sonderinformationen zum Kartellrecht
18.11.17 Zum Wert des Wald für die Gesellschaft und Gesundheit
09.11.17 Drastische zukünftige Systemänderung im Wald: Kartellamt fordert eine
Änderung in der Holzvermarktung: ohne Forstamt !!
20.10.17 FBG Allendorf/Hagen begrüßt Stefan Solm als neuen Revierförster
18.10.17 Waldblatt Extra Herbst 2017 Landesbetrieb Wald und Holz NRW
11.08.17 Nachhaltigkeitsbericht 2016 des Landesbetrieb Wald und Holz NRW
28.03.17 Protokoll der Mitgliederversammlung vom 6.3.2017
02.03.17 Waldbesitzer erhalten für ihre Leistung nichts aus der WP 02.03.15
08.02.13 Landschaftspläne Sundern Hochsauerlandkreis
(Bitte Geduld beim Aufrufen der Pläne, es sind große Dateien)
aus der Presse
04.12.12 Wirksame Holzlieferungsverträge vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW
19.09.12 Waldbauern sehen Benachteiligungen in NRW, setzen aber auf Dialog
aus dem Steuerrecht
23.09.11 Gesetzesvorlage zur Steuervereinfachung für die Einkommensbesteuerun
ist vom Bundestag und -rat verabschiedet worden.
§ 51 wird wie folgt gefasst:
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
(1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht übersteigt, können auf Antrag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben abziehen.
(2) Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 55 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes.
(3) Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, betragen die pauschalen Be- triebsausgaben 20 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.
(4) Mit den pauschalen Betriebsausgaben nach den Absätzen 2 und 3 sind sämtliche Betriebsausgaben mit Ausnahme der Wiederaufforstungskosten und der Minderung des Buchwerts für ein Wirtschaftsgut Baumbestand abgegolten.
(5)Diese Regelung gilt nicht für die Ermittlung des Gewinns aus Waldverkäufen sowie für die übrigen Einnahmen und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben.“
06.06.11 Gesetzesvorlage zur Steuervereinfachung für die Einkommensbesteuerung
§ 51 wird wie folgt gefasst: in „§ 51 (zum 01.01.2012)
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
(1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht übersteigt, können auf An- trag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben abziehen.
(2) Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes.
(3) Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, betragen die pauschalen Be- triebsausgaben 10 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.
(4) Mit den pauschalen Betriebsausgaben nach den Absätzen 2 und 3 sind sämtliche Betriebsausgaben mit Ausnahme der Wiederaufforstungskosten und der Minderung des Buchwerts für ein Wirtschaftsgut Baumbestand abgegolten.
(5)Diese Regelung gilt nicht für die Ermittlung des Gewinns aus Waldverkäufen sowie für die übrigen Einnahmen und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben.“
Der komplette Gesetzesentwurf vom Bundestag
Veranstaltungshinweise
28.09.24
Exkursion:
Bitte Rückmeldung zur Teilnahme bis zum 18.09.24
29.02.24
Mitgliederversammlung 2024 um 19:00 im Landgasthof Pingel in Sundern-Hagen
Infoveranstalltung zur Erstellung von Vergissgutachten
Sportplatz Allendorf, Im Hespel 70, 59846 Sundern
um 15:30
16.03.23
Mitgliederversammlung um 20:00 in Lübke`s Grillwerk Allendorf
22.09.22
Mitgliederversammlung 2022
im Landgasthof Pingel
Sundern-Hagen 20:00
23.08.22
21.10.21
Mitgliederversammlung
im Lübke‘s Grillwerk
Sundern-Allendorf 20:00
14.9 und 18.9.2021
Exkursion: Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen
18.06.21
17.10.20
Infoveranstaltung der FBG zum Thema „Borkenkäfer“
26.06.20 ( !! Ist abgesagt !! ) Einladung zur Exkursion nach Burgholz
Einladung Borkenkäferfallen Allendorf-Sundern um 10:00
12.02.2020
FBG Mitgliederversammlung
Landhotel Pingel
Sundern Hagen um 20:00
03.04.2019
01.09.2017
© 2011