Neuigkeiten
der Forstbetriebsgemeinschaft Allendorf / Hagen
aus der FBG Allendorf-Hagen
14.06.22 Wald & Holz: Info-08_Ruesselkaefer_2022_06_08
31.05.22 Wald & Holz: Info_06_Borkenkaeferflug_2022_05_30
23.05.22 Exkursionsangebote des Forstamtes Oberes Sauerland
28.03.22 Waldzustand und Waldschutz - Infomeldung
Sehr geehrter Herr Dönneweg ,
das Thünen-Institut hat die Ergebnisse der Waldzustandsmeldung der letztjährigen Erhebung veröffentlicht. Die seit den 1980er Jahren in stets derselben Aufnahmeart erhobenen Daten geben ein einzigartiges Bild vom bundesweiten Zustand des Waldes wider. Trauriges „Highlight“ der aktuellen Erhebung ist die immer stärkere mittlere Kronenverlichtung bei unseren heimischen Laubbäumen. Aber auch die Fichte zeigte 2021 ihren bisher höchsten Wert der Kronenverlichtung seit Beginn der Erhebungen.
Da die Bodenwasserspeicher vielerorts noch nicht wieder gefüllt sind, prognostizieren die Experten auch für dieses Jahr weiterhin eine Borkenkäfergefahr.
Die Grafiken und Ergebnistabellen sind hier abrufbar.
Die aktuelle Borkenkäfergefahr für NRW greift die neue Waldschutz-Infomeldung Nr. 3/2022 des Landesbetriebes Wald und Holz NRW auf. Hiermit ist der Aufruf an alle Waldbesitzenden verbunden, an einer konsequenten Aufarbeitung und dem zügigen Abtransport von Käferholz festzuhalten. Erstmals seit 4 Jahren sehen die Experten die Chance, in NRW „vor den Käfer“ zu kommen und weitere, großflächige neue Schadgebiete zu vermeiden. Hierfür ist es unbedingt notwendig, dass alle Möglichkeiten der Aufarbeitung, des Transports und auch der Einsatz von Pflanzenschutzmittel als ultima ratio eingesetzt werden.
Angesichts der bereits bestehende Schadfläche von 115.000 Hektar und einem Verlust von rund 50 % unserer Fichtenvorräte, sind wirklich alle Waldbesitzenden gefordert, um jeden Fichtenbestand zu kämpfen, um unsere Rohstoffversorgung auch für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zu sichern und Einkommen aus unseren Wäldern zu erzielen.
Bitte lesen Sie die Waldschutzmeldung, die aus drei Anlagen besteht, aufmerksam durch:
Anlage 15a Borkenkäfergefahr keineswegs gebannt (Anlage)
Anlage 15b Insektizide (Anlage)
Anlage 15c Ablaufschema (Anlage)
Geben Sie diese auch an Ihre Waldnachbarn weiter und sprechen Sie die empfohlenen Prioritäten des Vorgehens mit diesen ab. Gerade im Kleinprivatwald kann nur ein Miteinander in der Borkenkäferbekämpfung weitere Schadflächen verhindern! Die Zeit rennt! In etwa 4 Wochen werden die ersten Bruten dieses Jahres angelegt, wenn wir nicht JETZT beherzt mit allen Mitteln gegensteuern.
Ihr
Waldbauernverband NRW e.V.
16.03.22 Mountainbike-Rennen am 23.04.2022 in Sundern-Hagen
Dieses stellt für unsere Region einen Großevent dar und ist mit einem
großen Organisationsaufkommen für die Veranstalter verbunden.
Für die Stadt Sundern und insbesondere für Sundern-Hagen ist der
Event von hoher touristischer Bedeutung und sollte von uns allen
unterstützt werden.
Das Gelingen solch einer Veranstaltung ist von vielen Faktoren
abhängig. Hierzu zählt auch, dass möglichst vom 22. April 2022 bis
zum 23.April 2022 die Flur Kaukenberg, Denstenberg und
Justenberg von Forstarbeiten verschont bleibt, um dieses Rennen
nicht unnötig zu behindern.
Wir und der Veranstalter dieses Mountainbike-Rennens bitten um
Unterstützung.
Schöne Grüße
Dönneweg
16.03.22 Vorstellung im Politischen Waldbauerntages das
Aktionsbündnis Ländlicher Raum
07.03.22 WBH Info_2022-03 zum Holzpreis
03.03.22 Änderungen bei der Extremwetterförderung
05.01.22 Rundholzexport nach China-Beanstandungen_ 2022_01_05
13.12.21 Weihnachtsgruß 2021
13.12.21 Ergebnisprotokoll über die Mitgliederversammlung 2021
30.11.21 Vertrag zur Waldbrandversicherung
30.11.21 Übersicht über die Leistungsstufen im Rahmen der Abrechnung der
Direkten Förderung
23.09.21 Hinweis unsere Försterin Leandra Sommer für die Mitglieder,
die einen Förderantrag auf Holzernte über die Fö-RL
Extremwetterfolgen gestellt haben:
„Als Abrechnungsmaße genügen:
- Harvesterlisten
- Gutschriften der Sägewerke
- Holzlisten der motormanuellen Unternehmer
- Eigene Holzlisten bei eigener Aufarbeitung
Wichtig ist immer, dass Waldbesitzername, Abteilung, Datum (im Durchführungszeitraum), Lagerort und Menge (Fm) erkennbar sind, damit die Richtigkeit bescheinigen werden kann. Dazu ist es nötig, dass der FBG Geschäftsführer die Listen vor Holzabfuhr bestmöglich von ihnen erhalten könnte. Am besten per Mail, dann können die Abrechnungsmaße direkt unter ihrem Förderantrag abspeichern werden und alle Unterlagen sind zur Erstellung des Schlussverwendungsnachweises am 15.11. parat.
Lieben Dank für ihre Mithilfe!“
23.09.21 Wiederaufforstungsexkursion Ex.führer September 2021
20.09.21 Einladung Mitgliederversammlung 2021
07.09.21 Waldbauernholz Info_2021-09 zu Holzpreisen
26.08.21 WP Zeitungsartikel Leandra Sommer
21.08.21 FBG Info 6_2021 Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen
16.08.21 FBG Info 05-2021 Vorstellung unserer neuen Forstbetriebsbeamtin
Leandra Sommer
02.08.21 FBG Info 4-2021 Schutz der biologischen Vielfalt
28.07.21 FBG Info 03-2021 Maßnahmen bei Eigentümerwechsel
07.07.21 Neuartige Furnier-Holz- wuchshüllen
30.04.21 Abarbeitung von Anträgen zur Gewährung einer Zuwendung
( 5 bzw. 8 €-Regelung).
14.04.21 Info-5-2021_Überwinterung der Borkenkkäfer_2021_04_05
19.03.21 FBG-Info 02-2021 Überprüfung PEFC-Zertifizierung
03.03.21 FBG-Info 01-2021 Wiederaufforstung und Borkenkäferbekämpfung
23.12.20 Rückblick 2020---Ausblick 2021---Weihnachtsgruß
02.12.20 FBG Info 06-2020 FBG-Unterstützung bei der Beantragung der
Bundeswaldprämie.pdf
20.11.20 Waldeigentümer sollen mit 100€/ha unterstützt werden !!!
12.10.20 201008 Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland
12.10.20 FBG Info 04:2020 Managementoptimierung Borkenkäferkalamität
10.10.20 FBG Info 03:2020 Direkte Förderung, Beförsterung und
Aufgabenumfang des FBG Geschäftsführers
30.09.20 Infoveranstaltung Thema Borkenkäfer am 17.10.2020
01.09.20 Ausfüllanleitung zur Kalamitätsanmeldung
10.08.20 FBG Unterstützung zur Kalamitätsanmeldung
15.07.20 200713_Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland_RZ__1
13.07.20 FBG_Info_2_2020 Vermarktung von Borkenkäferholz
24.06.20 FBG Info 1_2020 _Borkenkäferbefall
Anlage zur Kalamitätsanmeldungen
24.06.20 WHB_Waldbesitzerinfo Nr.2 ... Kostensenkung für Holzverkauf
02.06.20 Nachbestückung der Käferfallen, FBG hat Ampullen geordert
04.05.20 Borkenkäfer unter Beobachtung (Katrin Clemens)
21.04.20 Absage der Exkursion am 26.06.2020
14.04.20 FBG Borkenkäfer Taskforce zeigt Erfolge
09.04.20 200407_Waldblatt_10_RFA-Oberes-Sauerland_RZ_01
25.03.20 Aktuelle Borkenkäfersituation und Konsequenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Dr. Niesar und das Team Wald- und Klimaschutz haben ihre Untersuchungen zur Borkenkäferüberwinterung und -Sterblichkeit abgeschlossen. Die Ergebnisse im Anhang möchte ich kurz für Sie zusammenfassen.
1) In den Mittelgebirgsrevieren sind die Populationen niedriger als im Flachland, aber dennoch auf einem viel zu hohen Niveau!
2) In Revieren mit intensiven Bekämpfungsmaßnahmen sind die Populationszahlen am geringsten.
3) Die Sterblichkeitsrate bei den überwinternden Käfern liegt bei nur etwa 20%. Das ist bei weitem zu wenig, als dass sich die Situation jetzt von allein entspannen würde.
4) Der Großteil der Käfer (ca. 95%) hat unter der Rinde überwintert. Das bietet uns weiterhin die Möglichkeit einen Großteil der noch vorhandenen Population noch vor dem Ausflug zu eliminieren. Dazu ist es aber auch wichtig, grade jetzt nicht nachzulassen und konsequent alles Käferholz einzuschlagen. Was nicht abgefahren oder entrindet werden kann, muss vor dem ersten Schwärmflug gespritzt werden.
5) Auch saubere Käfernester - besonders solche aus Herbst 2019 - bieten aufgrund der ca. 5 % bodenüberwinternden Käfer immer noch das Potential für einen Neubefall in diesem Frühjahr. Hinzu kommen Käfer, die in der bei der Ernte auf den Flächen verblieben Rinde sitzen. Das ist insbesondere bei Harvestereinsätzen der Fall. Durch den Einsatz von Fangsysteme lässt sich dieses Käferpotential deutlich minimieren. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Revierförster.
6) Die zuvor beschriebenen Punkte in Verbindung mit einer deutlich erhöhten Bodendurchfeuchtung und einer Revitalisierung der noch gesunden Fichten bietet uns in 2020 eine gute Ausgangslage, um das weitere exponentielle Anwachsen der Käferpopulation und somit auch der Schadholzmengen zu durchbrechen! Hier spielt natürlich auch die Wetterentwicklung im Laufe des Jahres eine entscheidende Rolle, aber ebenso unsere Anstrengungen zur Eindämmung der Borkenkäferkalamität. Tun Sie also in den Zusammenschlüssen in Abstimmung mit Ihrem/r Revierförster/in alles Nötige, um diese Chance nicht verstreichen zu lassen.
Freundliche Grüße aus Ihrem Forstamt
Im Auftrag
Olaf Ikenmeyer
Wald und Holz NRW
Forstamt Oberes Sauerland
Fachgebietsleiter Privat- und Körperschaftswald
Poststraße 7
57392 Schmallenberg
Telefon: 02972 / 9702 - 12
Telefax: 02972 / 9702 - 22
E-Mail: olaf.ikenmeyer@wald-und-holz.nrw.de
Info_3_BoKä_ÜV_Anlage_2020_03_25.pdf
Info_3_BoKä_ÜWV_2020_03_25.pdf
19.02.20 Pressebeiträge zur FBG Borkenkäferfallen Veranstaltung
Beitrag Sauerlandkurier 19.02.2020
18.02.20 Waldbauernholz Informationen 2020_1
18.12.19 Waldblatt NRW 18.12.19
15.11.19 LKW Transport Verbot von Container mit Holz!!!!
13.11.19 Projektvorstellung Waldkompass
10.09.19 Info September 2019 vom Waldbauernholz Sauerland-Hellweg eG
27.08.19 Hermann-Josef Schulte-Stracke ist in der Vorstandssitzung von seinem
Amt als 1. Vorsitzender der FBG Hagen-Allendorf mit sofortiger Wirkung
zurückgetreten. Zuständig für Angelegenheiten der FBG ist nunmehr der
stellvertr. Vorsitzende Hubertus Cramer.
19.07.19 Praxisleitfaden_Walderneuerung_nach_Schadereignissen
27.02.18 WP: Waldbesitzer sind beim Verkauf bald auf sich gestellt
05.02.18 Sturm 2018 -- Extrablatt von Wald & Holz
14.01.18 Ende 2018 endet der Holzverkauf und die Unterstützung durch das
Forstamt. Neue Konzepte seitens der FBG‘s werden dringent notwendig.
23.11.17 Sonderinformationen zum Kartellrecht
18.11.17 Zum Wert des Wald für die Gesellschaft und Gesundheit
09.11.17 Drastische zukünftige Systemänderung im Wald: Kartellamt fordert eine
Änderung in der Holzvermarktung: ohne Forstamt !!
20.10.17 FBG Allendorf/Hagen begrüßt Stefan Solm als neuen Revierförster
18.10.17 Waldblatt Extra Herbst 2017 Landesbetrieb Wald und Holz NRW
11.08.17 Nachhaltigkeitsbericht 2016 des Landesbetrieb Wald und Holz NRW
28.03.17 Protokoll der Mitgliederversammlung vom 6.3.2017
02.03.17 Waldbesitzer erhalten für ihre Leistung nichts aus der WP 02.03.15
08.02.13 Landschaftspläne Sundern Hochsauerlandkreis
(Bitte Geduld beim Aufrufen der Pläne, es sind große Dateien)
aus der Presse
04.12.12 Wirksame Holzlieferungsverträge vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW
19.09.12 Waldbauern sehen Benachteiligungen in NRW, setzen aber auf Dialog
aus dem Steuerrecht
23.09.11 Gesetzesvorlage zur Steuervereinfachung für die Einkommensbesteuerun
ist vom Bundestag und -rat verabschiedet worden.
§ 51 wird wie folgt gefasst:
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
(1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht übersteigt, können auf Antrag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben abziehen.
(2) Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 55 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes.
(3) Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, betragen die pauschalen Be- triebsausgaben 20 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.
(4) Mit den pauschalen Betriebsausgaben nach den Absätzen 2 und 3 sind sämtliche Betriebsausgaben mit Ausnahme der Wiederaufforstungskosten und der Minderung des Buchwerts für ein Wirtschaftsgut Baumbestand abgegolten.
(5)Diese Regelung gilt nicht für die Ermittlung des Gewinns aus Waldverkäufen sowie für die übrigen Einnahmen und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben.“
06.06.11 Gesetzesvorlage zur Steuervereinfachung für die Einkommensbesteuerung
§ 51 wird wie folgt gefasst: in „§ 51 (zum 01.01.2012)
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
(1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht übersteigt, können auf An- trag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben abziehen.
(2) Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes.
(3) Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, betragen die pauschalen Be- triebsausgaben 10 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.
(4) Mit den pauschalen Betriebsausgaben nach den Absätzen 2 und 3 sind sämtliche Betriebsausgaben mit Ausnahme der Wiederaufforstungskosten und der Minderung des Buchwerts für ein Wirtschaftsgut Baumbestand abgegolten.
(5)Diese Regelung gilt nicht für die Ermittlung des Gewinns aus Waldverkäufen sowie für die übrigen Einnahmen und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben.“
Der komplette Gesetzesentwurf vom Bundestag
Veranstaltungshinweise
23.08.22
22.09.22
Vorankündigung:
Mitgliederversammlung
Ort & Zeit wird noch bekannt gegeben
21.10.21
Mitgliederversammlung
in Lübke‘s Grillwerk
Sundern-Allendorf 20:00
14.9 und 18.9.2021
Exkursion: Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen
18.06.21
17.10.20
Infoveranstaltung der FBG zum Thema „Borkenkäfer“
26.06.20 ( !! Ist abgesagt !! ) Einladung zur Exkursion nach Burgholz
Einladung Borkenkäferfallen Allendorf-Sundern um 10:00
12.02.2020
FBG Mitgliederversammlung
Landhotel Pingel
Sundern Hagen um 20:00
03.04.2019
01.09.2017
© 2011